Liebe Patientinnen, liebe Patienten,

laut dem Infektionsschutzgesetz gilt für alle Besucher unserer Praxis, also für Patienten ebenso wie für Begleitpersonen, die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar). Kinder bis zum 6. Geburtstag sind von der Maskenpflicht befreit. Gleichzeitig gilt weiterhin das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern.

Selbstverständlich findet die Behandlung in unserer Praxis unter Beachtung höchster Hygienemaßnahmen und Berücksichtigung aller behördlichen Auflagen statt. Wir weisen in diesem Zusammenhang hin auf eine gemeinsame Mitteilung der Bayerischen Landeszahnärztekammer und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns unter der Überschrift: „Kein erhöhtes Risiko in Zahnarztpraxen trotz Covid-19“

Im Übrigen gilt: Falls Sie Kontakt mit einem bestätigten oder vermuteten Corona-Virus-Fall hatten oder falls Sie Anzeichen einer möglichen Corona-Virus-Infektion (z.B. Atemnot, Husten, Fieber, Halsschmerzen, Geruchs- und Geschmacksverlust) verspüren, dann bitten wir Sie dringend, von einem Besuch unserer Praxis abzusehen und uns telefonisch Bescheid zu geben. Wir besprechen dann mit Ihnen das weitere Vorgehen.

Ihr Praxisteam